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Wie schränke ich meine Haftung ein?
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Landgericht Köln zum Umfang der Beratungspflicht des Steuerberaters (Aktenzeichen 16 O 6/93)
"Der Kläger war eine Familien-GmbH, an der die Ehefrau 100% der Anteile besitzt... Der Ehemann ist zum Allein-Geschäftsführer bestellt und seit Mai 1976 bei der AOK zur Arbeitslosenversicherung gemeldet. Mit Bescheid der AOK vom 28.01.1992 wurde er (der Kläger) für nicht sozialversicherungspflichtig erklärt Die AOK will ... die Rückzahlungspflicht auf ... vier Jahre beschränken." Das Landgericht Köln erkannte dem Kläger einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Steuerberater zu. Der Steuerberater wurde verurteilt, die zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum von 1976-1988 an den Kläger zu zahlen.

Wie schränke ich meine Haftung ein?

Das Dilemma scheint perfekt: Denn dem Steuerberater obliegt eine umfassende Beratungspflicht hinsichtlich steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen (BGH, Urt. V. 18.12.1997). Gleichzeitig aber darf er nicht selbstständig beratend tätig werden, weil eben dies unter unerlaubte Rechtsberatung fällt. Vielmehr muss er "seinem Mandanten ... anheim geben ... einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen" (BGH, Urt. V. 12.02.2004), sonst läuft er Gefahr, wegen seiner Pflichtverletzung zum Schadenersatz verurteilt zu werden.

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Wie erfahre ich mehr zum Thema?

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Welche Vorteile habe ich durch pro votum?

  • Minimierung des Haftungsrisikos
  • kompetente Unterstützung
  • Vermittlung von Rechtsbeistand in allen Rechtsfragen und Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern

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